Der Deutsche Tischtennis-Bund (DTTB) und seine Landesverbände (LV) zogen angesichts der fortdauernden Corona-Krise am 1. April die Reißleine und erklärten die Spielzeit 2019/2020 bundesweit für beendet (siehe Pressemitteilung des TTVN vom 01.04.2020 -> klick! ).
Als Abschlusstabelle wird die zum Zeitpunkt der jeweiligen Aussetzung der Spielzeit (im TTVN geschah dies am 13. März) gültige Tabelle gewertet. Ein Nachteil dieser Regelung: Die unterschiedliche Anzahl von absolvierten Mannschaftskämpfen.
Um dem ein Stück weit entgegenzuwirken, haben das TTVN-Präsidium und das Ressort WO/AB am 14.04.2020 die folgende Härtefallregelung beschlossen:
Für Mannschaften, die aufgrund der Abschlusstabelle vom 13.03.2020 nicht aufsteigen dürfen, also unterhalb von Platz 2 (bei den Senioren: 1) stehen, und solche, die die Klasse nicht halten können, also unterhalb von Platz 8 (bei den Senioren: 6) stehen, darf ihr Verein bis zum 30.04.2020 einen Härtefallantrag an die Geschäftsstelle des TTVN stellen.
Für die Entscheidung über den Härtefallantrag wird ausschließlich eine modifizierte Abschlusstabelle herangezogen. Diese wird aus der Abschlusstabelle vom 13.03.2020 gebildet, indem alle Mannschaften nicht nach Pluspunkten und ggf. Minuspunkten gereiht werden, sondern nach dem Quotienten aus Pluspunkten geteilt durch die ausgetragenen Mannschaftskämpfe. Bei Gleichheit dieses Quotienten erhalten alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten den gleichen Tabellenplatz. Wenn eine Mannschaft dann – im Gegensatz zur Abschlusstabelle vom 13.03.2020 – auf einem Aufstiegs- oder Nichtabstiegsplatz (inklusive Relegationsplätze/siehe 4.) steht, wird dem Antrag ihres Vereins entsprochen. Es resultiert allerdings keine Verpflichtung, in der Vereinsmeldung die per erfolgreichem Härtefallantrag zugestandene Liga tatsächlich in Anspruch zu nehmen.
Mit dieser Regelung wird die unterschiedliche Anzahl von Mannschaftskämpfen berücksichtigt, die die Mannschaften bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Punktspiele am 13.03.2020 ausgetragen haben. Sie zielt dabei nicht auf die absolut gewonnenen Tabellenpunkte ab, sondern auf das Verhältnis dieser Punkte zu den durchgeführten Mannschaftskämpfen. Auf diese Weise sollen Teams mit weniger Mannschaftskämpfen als die direkten Konkurrenten bei der Berechnung des Tabellenstandes nicht benachteiligt werden.